Wie der Beginn einer Beziehung, so ist auch eine Trennung mit großen Emotionen verbunden. Doch wenn der Punkt gekommen ist, an dem die Weiterführung der Ehe nicht mehr möglich ist, sollten keine unüberlegten Schritte gesetzt werden.
Nur wenn eine sogenannte „einvernehmlich Scheidung“ aussichtslos erscheint, sollte mit einer Scheidungsklage wegen Verschuldens vorgegangen werden. Im Scheidungsverfahren hat das Gericht dann festzustellen, welchen Ehegatten ein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. An diesen Schuldspruch anknüpfend hat der „überwiegen schuldige“ Ehegatte dem schlechter verdienenden anderen Ehegatten Unterhalt zu leisten. Trifft die Schuld jedoch beide Ehegatten gleichermaßen, so besteht im Regelfall für keinen der beiden ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Für die Aufteilung des Vermögens ist es grundsätzlich unerheblich, welchen Ehegatten das Verschulden am Scheitern der Ehe trifft, doch geben die Gerichte dem „unschuldigen“ Teil häufig das Wahlrecht, weiterhin die Ehewohnung zu bewohnen.
Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht ist es mir ein Anliegen, Sie mit Einfühlungsvermögen zu beraten und zu vertreten.
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