DIE NEUE KOSTENTRANSPARENZ

Man hört, dass Klienten bei Anwaltshonoraren am Ende oft böse überrascht sind. Wir versuchen dem vorzubeugen, indem wir bereits vor Mandatsannahme eine klare Honorarvereinbarung treffen; damit haben es die KlientInnen zu einem großen Teil auch selbst in der Hand, wie viele Leistungen sie in Anspruch nehmen und letztlich hierfür bezahlen. Ratenzahlungen sind (bei deren Einhaltung) kostenfrei möglich. Die Honorarvereinbarung richtet sich nach Schwere und Haftungsträchtigkeit der Causa.

Für Erstberatungen berechnen wir (für maximal 1 ½ Stunden) pauschal EUR 300,– (exkl. 20% USt.); gerne reichen wir die Beratungsabrechnung für Sie bei Ihrer allfälligen Rechtsschutzversicherung ein, die je nach Versicherungsvertrag einen Teil unseres Honorars rückvergütet. 

Für Mediationen und Coachings gelten individuell vereinbarte Sätze.