In den vergangenen Wochen ist im Bundeskanzleramt ein sogenannter „Digitaler Krisenstab“ eingerichtet worden, dessen Aufgabe es sein soll, „falsche Nachrichten“ aus dem Verkehr zu ziehen. 

Unklar ist dabei aber nicht nur die rechtliche Grundlage dafür, sondern auch wer festlegt, was tatsächlich „Fake News“ sind. 

Zwar kann es durchaus förderlich sein, angepriesene Hausmittelchen oder falsche Zahlen bezüglich der Todesfälle aus dem Informationsfluss zu fischen, dennoch gilt es hier die Meinungsfreiheit zu achten und diese nicht rechtswidrig einzuschränken. 

Die Meinungsfreiheit gemäß Art 10 EMRK schützt die Meinung als wertende Stellungnahme, sowie die Äußerung über Tatsachen und sonstige Formen kommunikativen Verhaltens, auch im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. 

Die Zugänglichkeit zu verschiedenen Informationen und der freie Medienaustausch über Massenmedien sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie. 

Aber was passiert, wenn uns dieses Grundrecht nun teilweise genommen wird, indem wir nur noch über jene Berichte verfügen können, die vom Digitalen Krisenstab nicht entfernt wurden? Berichten des ORF zufolge ist dieser nämlich so aufgebaut, dass er „Fake News“ in vier Kategorien einteilt, wobei eine davon die Verharmlosung des Coronavirus ist. 

Jedoch wann liegt eine solche Verharmlosung vor? Was geschieht mit den verschiedenen Ansichten der Mediziner oder Virologen? Dürfen medizinisch geschulte Personen verharmlosen oder werden grundsätzlich jegliche der Bundesregierung entgegenstehenden Ansichten als Fake News entfernt? 

Bislang wurden auf diese Fragen noch keine konkreten Antworten gegeben. Stellt sich heraus, dass auch die verschiedenen Ansichten von Experten blockiert werden, so ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit gleich zweimal eingeschränkt: ein Mal im Bezug auf die Äußerung der Meinung der Experten und ein zweites Mal im Bezug auf die freie Meinungsbildung der Bevölkerung. 

Solche Einschränkungen der Meinungsfreiheit stehen unter einem sogenannten Gesetzesvorbehalt. Dies bedeutet, dass es dem Gesetzgeber unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, eine gesetzliche Einschränkung bezüglich der Ausübung des Grundrechts durchzuführen.

In der aktuellen Situation mangelt es aber bereits an der gesetzlichen Grundlage für den „Digitalen Krisenstab“. Wie gefährlich solche Maßnahmen sein können, ist aus der Österreichischen Geschichte mehr als bekannt. Insgesamt wäre es daher selbst bei Vorliegen eines Gesetzes wohl besser, die Medienkompetenz der Informationsempfänger zu stärken, anstatt die Meinungsfreiheit

der österreichischen Bevölkerung derart einzuschränken – dies nicht zuletzt, weil die Ressourcen dieses „Digitalen Krisenstabs“ diesfalls anderweitig eingesetzt werden könnten. 

RA Mag. Irmgard Neumann und Katja Matlschwaiger April 2020

Foto: Gerd Tschebula
Quelle:
Steirerin November 2017
mit Paartherapeutin Mag. Doris Jeloucan und Rechtsanwältin Mag. Irmgard Neumann

Neu in Graz. Wie man gekonnt durch die Höhen und Tiefen einer Beziehung tanzt, verraten Rechtsanwältin Irmgard Neumann und Paartherapeutin Doris Jeloucan.

Aus beruflicher Erfahrung wissen Rechtsanwältin Irmgard Neumann und Paartherapeutin Doris Jeloucan nur zu gut, wie kompliziert sich Beziehungen gestalten können, aber auch, dass es Lösungen für bestimmte Probleme gibt. Ihr Fachwissen haben die beiden Expertinnen nun gebündelt und zeigen mit ihrem „Beziehungstanz“, wie man die verschiedenen Beziehungsphasen, jeweils aus der rechtlichen wie aus der paartherapeutischen Sicht, am besten meistert.

Die Idee dahinter. Eine Beziehung ist oft harte Arbeit. Gute Tipps sind dabei oft hilfreich. Das Angebot von Rechtsanwältin Irmgard Neumann und Paartherapeutin Doris Jeloucan ergänzt sich dabei perfekt. „Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht ist es mir wichtig, meine Klientinnen und Klienten in Ausnahmesituationen auch psychologisch bestens betreut zu wissen“, erklärt Neumann. Jeloucan ergänzt: „Auch für meine Klientinnen und Klienten ist es ein therapeutisch wichtiger Schritt, die rechtlichen Konsequenzen zu kennen, um dann die passende Alternative zu wählen.“

Die Beziehungsphasen. Sechs verschiedene Beziehungsphasen beschreiben die beiden Expertinnen. So ist zum Beispiel in Phase 1 „Romantische Liebe“ aus rechtlicher Sicht zu raten, auch trotz der rosaroten Brille nicht unüberlegt Verträge wie Eheverträge oder Testamente zu unterschreiben. Am anderen Ende der Beziehungsskala, in Phase 6 „Wahre Liebe“, empfiehlt Paartherapeutin Doris Jeloucan, dass es nicht das Ziel ist, sich nie wieder zu streiten, denn im Konflikt liegt auch eine Chance.

Die 6 Beziehungsphasen:
Romantische Liebe
Machtkampf
Neuverpflichtung
Beziehungsarbeit
Erwachen
Wahre Liebe

www.anwaeltin-graz.at
www.jeloucan.at

Quelle: STEIRERIN – www.diesteirerin.at

Mit nur rund einem Fünftel Frauenanteil ist die Branche der Rechtsanwälte wahrlich männerdominiert. Doch das hat Irmgard Neumann nicht davon abgehalten, diesen Berufsweg einzuschlagen.

„Schon in meiner Kindheit wollte ich nicht den Weg des geringsten Widerstandes gehen.“ Eine Eigenschaft, die ihr gerade in den Anfängen ihrer Karriere zugutekam. Mehr oder weniger gut gemeinte Ratschläge wie „Sie müssen aufhören, so viel zu lachen“ nahm die sympathische Anwältin zum Glück nicht so ernst. „Ich gehe meinen Weg, aber versuche gerade in dieser Männer-Domäne, einen weiblichen Weg zu gehen.“ Nicht immer einfach für eine Prozess-Anwältin. „Ich versuche nicht nur, die juristische Komponente zu sehen. Gerade im Bereich des Familienrechts ist die Kommunikationsebene eine ganz wichtige.“ Einen innovativen Weg geht Neumann dabei mit zusätzlichen Fortbildungen und der Zusammenarbeit mit Therapeuten. Ausdauer, Willen, Präzision. Jungen Nachwuchs-Juristinnen empfiehlt sie, ihre Persönlichkeit nicht zu verkaufen. „Man darf sich nicht in Klischees, die eigentlich verändert gehören, reindrängen lassen. Es wird ja manchmal schon fast verlangt, als Frau wie ein Mann zu sein.“ Drei Eigenschaften, die Voraussetzungen für den Beruf sind, sind für sie „enorme Ausdauer, ein starker Willen und ein Hang zur Präzision.“ Aber auch eine gute Portion Offenheit für die Probleme der Klienten und Humor schaden laut Irmgard Neumann nicht.

Familienfreundlich? 

Dass so ein Job als Rechtsanwältin nicht gerade familienfreundlich ist, war Neumann von Anfang an klar. „Ich habe keine Kinder, noch nicht. Aber leicht ist es sich nicht, den Anwaltsberuf und Kinder unter einen Hut zu bringen. Da ist dann schon Unterstützung notwendig.“ Unterstützung, die sie vor allem ihren Mitarbeiterinnen zukommen lassen will. „Ich versuche zum Beispiel in meiner Kanzlei, durch Home-Arbeitszugänge familienfreundliche und flexible Arbeitsplätze zu schaffen.“

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