Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 09. Juni 2022 – www.kleinezeitung.at | Bernd Hecke

Es ist ein emotionaler Kampf um die Tochter. Der Vater aus den USA will seine Tochter zu sich holen. Jetzt ist die steirische Mutter mit ihrem Kind von Fahndern ausfindig gemacht worden.

Zum traurigen Finale im Obsorgestreit um die vierjährige Sandy (Name von der Redaktion geändert) ist es gestern gekommen. Wie berichtet, ist die 28-jährige Mutter aus der Steiermark mit dem Kind vor einem Monat untergetaucht, damit der Vater aus den USA die Kleine nicht zu sich holen konnte. Am Mittwoch war das Versteckspiel zu Ende. Fahnder haben Mutter und Tochter in der Weststeiermark bei Freunden der Familie ausfindig gemacht. Im letzten Monat soll die Steirerin auf der Flucht vor der Kriminalpolizei mit ihrem Kind sechsmal die Adresse gewechselt haben.

Kindesentziehung: Haftbefehl gegen die Mutter

Die juristische Lage erscheint aussichtslos: Ein US-Gericht hat die alleinige Obsorge dem amerikanischen Vater zugesprochen, das steirische Gericht hat dies anerkannt. Gegen die Mutter gibt es einen US-Haftbefehl wegen Kindesentziehung, bestätigt die Staatsanwaltschaft Graz. Es gab auch einen österreichischen Haftbefehl gegen sie.
Gestern hat die Kripo die 28-Jährige fest-, ihre Tochter abgenommen und dem Vater übergeben. „Sie haben das Kind der Mutter zu dritt entrissen“, beklagt der Großvater, dass das Kindeswohl offenbar keinen interessiere.

„Dann sehen wir die Kleine nie wieder“

Die Angst der steirischen Familie: „Dass der Vater die Kleine mitnimmt, wir sie nie wieder sehen und sie in den USA zugrunde geht“ Die Obsorge liegt allein bei ihm, für die Mutter bestehe in Übersee außerdem ein Kontaktverbot. Die Steirerin kann ob des US-Haftbefehls wegen Kindesentziehung nicht in Amerika einreisen, ohne eine Verhaftung zu riskieren. „Wir rechnen auch mit einem Gerichtsverfahren in Österreich“, sagt Sandys Großvater.

„Vorwurf des Kindesmissbrauchs gegen den Vater ist absurd“

Die Anwältin der Familie, Irmi Neumann, ist bestürzt: „Solange ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesmissbrauchs gegen den Vater läuft und nicht eingestellt worden ist, kann man ihm doch das Kind nicht übergeben.“ Tatsächlich ist dieses Verfahren noch nicht eingestellt. Die Anzeige hat die Mutter erstattet. Der Grazer Anwalt des US-Vaters hat die Vorwürfe gegenüber der Kleinen Zeitung schon Anfang Mai als erfunden und völlig absurd zurückgewiesen.

Gutachten bestätigen: „Mutter ist die Hauptbezugsperson“

Neumann verweist auch darauf, dass alle Gutachten belegten, „dass die Mutter die Hauptbezugsperson der Tochter ist“. Sie versuchte alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit die Mutter ihr Kind nicht auf Nimmerwiedersehen verliert: „Wir wären dafür, dass bis zur Klärung des Falles die Jugendwohlfahrt die Obsorge übernimmt, das Kind also weder beim Vater, noch bei der Mutter verbleibt.“

Kindesentziehung: Mutter droht nun in Österreich der Prozess

Dennoch kam es zur Kindesabnahme, die Kleine ist beim Vater und wohl bald unterwegs in die USA. Die Rückführungsentscheidung ist höchstgerichtlich bestätigt. Der Mutter, die nun bei ihrer Familie ist, droht ein Strafverfahren wegen Kindesentziehung.

Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 10. Mai 2022 – www.kleinezeitung.at | Bernd Hecke 

Die Bandagen im Obsorgestreit um Sandy (4) werden härter. Die Mutter bleibt mit Tochter abgetaucht, Anzeige wegen Kindesentziehung ist eingebracht.

Der Obsorgestreit um die kleine Sandy (Name von der Red. geändert) eskaliert weiter. Wie berichtet, ist die Mutter abgetaucht, damit der US-Vater die gemeinsame vierjährige Tochter nicht abholen kann. Seit Sommer 2021 ist die 28-jährige Steirerin, die auch US-Staatsbürgerin ist, mit dem Kind zurück in der Steiermark.

Beide Seiten sind wild entschlossen, das Kind nicht aufzugeben. Doch die Familie des US-Vaters scheint bessere Karten zu haben. Nun hat das Bezirksgericht Fürstenfeld nämlich auch die US-Entscheidung anerkannt, wonach der Vater vorübergehend das alleinige Sorgerecht hat. Ist diese Entscheidung in Österreich rechtskräftig, macht sich die „Mutter und jeder, der ihr hilft, der Kindesentziehung schuldig“, sagt Vater-Anwalt Gottfried Berdnik. Auf Kindesentziehung in Bezug auf Unmündige stehen laut Paragraf 195/2 im Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft.

Die Anwältin der Mutter, Irmi Neumann, legt gegen „diese Entscheidung selbstverständlich ein Rechtsmittel ein“. Ihr Ablehnungsantrag gegen die Richterin wegen vermuteter Befangenheit ist indes abgeblitzt (wir berichteten).

Bei der Staatsanwalt liegen gegenseitige Anzeigen vor

Die beiden Streitparteien bleiben sich im emotionalen Kampf um das Sorgerecht und die Tochter nichts schuldig. Bei der Staatsanwaltschaft Graz liegt indes nicht nur eine Anzeige wegen Kindesentziehung gegen die Mutter vor, es laufen, wie bereits berichtet, auch Ermittlungen wegen eines Kindesmissbrauchsvorwurfs, den die Mutter gegen den Vater erhoben und angezeigt hat. Dieses Ermittlungsverfahren sei auch ein möglicher Hinderungsgrund für die Rückführung des Kindes zum Vater, der eben auch in Bezug auf den angezeigten Straftatbestand der Kindesentziehung zu berücksichtigen und würdigen sei, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.

Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 7. Mai 2022 – www.kleinezeitung.at | Bernd Hecke 

Die Anwältin der Mutter legt letzte Rechtsmittel ein, um Sandys Rückführung zum Vater in die USA zu verhindern. Steirerin bleibt mit ihrer Tochter untergetaucht.

Im Fall Sandy (Name von der Redaktion geändert) – das Mädchen (4) sollte wie berichtet am Donnerstag infolge eines Obsorgestreits mit Polizeigeleit bei ihrer Mama in der Steiermark abgeholt und in die USA zurückgebracht werden – bleiben die Fronten verhärtet.

Die Mutter, eine Steirerin (28), ist weiterhin mit dem Kind abgetaucht, ihr droht jetzt ein Haftbefehl wegen Kindesentführung aus den USA. Denn dort ist der Doppelstaatsbürgerin das Sorgerecht zumindest vorübergehend entzogen worden. Diese Woche ist der Vater, ein US-Amerikaner, nach Graz gereist, um seine Tochter, die seit vorigem Sommer mit ihrer Mama in der Steiermark war, wieder heimzuholen. Das Scheidungsverfahren der Eltern läuft noch. Die Rückführung des Kindes ist auch in Österreich bereits vollstreckbar.

Anwältin sieht Befangenheit bei der Richterin

Die Anwältin der Mutter, Irmi Neumann, hat nun gegen die zuständige Richterin einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit eingebracht. Das ist eine Reaktion auf die Ereignisse der letzten Tage, erklärt die Juristin: „Die Richterin hat die Mutter direkt am Privathandy angerufen und ihr gesagt, sie solle sich nicht länger spielen.“ Das sei mehr als ungewöhnlich, dass die Richterin in so einer Phase die Anwältin umgeht. Auch seien die Gespräche in drohendem Ton geführt worden. Und es sei eigentlich noch eine Frist für eine Stellungnahme der Mutter-Anwältin gelaufen: „Und dann startet man hier so eine Razzia“, ärgert sich Neumann.

Nicht einmal der Opa weiß, wo Tochter und Enkelin sind

Wo die Mutter sich mit Sandy versteckt hält, weiß – eigenen Aussagen zufolge – nicht einmal ihr Großvater, der über die Entwicklungen weiter entsetzt ist: „Die Gegenseite arbeitet mit Behauptungen, die einfach nicht stimmen.“ So sei die Reise mit Sandy in die Steiermark im Vorjahr natürlich ein Familienurlaub im Einvernehmen der Eltern gewesen und nicht ein Trick der Mutter, um dem Vater das Kind zu entziehen und nach Österreich zu übersiedeln: „Das Kind muss bei seiner Mutter bleiben, die ja laut mehrerer Gutachten die Hauptbezugsperson ist.“

US-Haftbefehl und Fahndung drohen

Der Anwalt des US-Vaters, Gottfried Berdnik, appellierte schon am Donnerstag an die Vernunft der steirischen Familie. Rechtlich sei alles geklärt, müsse das Kind zu seinem Vater: „Eine geordnete Rückführung im Beisein des Vaters und von Psychologen ist für alle sicher die bessere Lösung.“ Sollte es zu einem US-Haftbefehl und einer Fahndung gegen die Mutter wegen Kindesentführung kommen, drohe ihr eine Haftstrafe in den USA: „Und dann wird das Kind einfach mit der Polizei abgenommen.“ 

Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 6. Mai 2022 – www.kleinezeitung.at | Bernd Hecke 

Ein vierjähriges Mädchen sollte am Donnerstag mit Polizeigeleit bei ihrer Mama in der Steiermark abgeholt und in die USA zurückgebracht werden. Die Steirerin (28) ist abgetaucht. Ihr droht nun ein Haftbefehl.

Ein Obsorgestreit, ein Verfahren nach Haager Kindesentführungsübereinkommen gegen die Mutter, eine Rückführungsanordnung: Das ist die Sicht der Juristen. Für die Familien ist es ein emotionaler Rosenkrieg, der Kampf um die eigene Tochter, die nackte Verzweiflung.

Das Unvorstellbare ist für eine 28-jährige Steirerin gestern wahr geworden. Ihr Mann (36) aus den USA, von dem sie seit 2021 getrennt lebt, ist nach Österreich gereist, um die gemeinsame Tochter Sandy (Name von der Redaktion geändert) nach Amerika heimzuholen. Mit richterlicher Anordnung, Polizeigeleit und Psychologen versuchte er, das Kindergartenkind zurückzubekommen. Die Mutter aber ist mit ihrer kleinen Tochter abgetaucht.

Plötzlich wurden Scheidungspapiere aus den USA zugestellt

Seit 2013 waren die beiden ein Ehepaar in Übersee. Alles lief gut – glaubten die Großeltern in der Steiermark –, ehe die Situation eskalierte. Es begann vorigen Juni mit einem Urlaub in der Steiermark: Die 28-jährige Doppelstaatsbürgerin reiste mit Sandy heim zu ihren Eltern, erzählt ihre Anwältin Irmi Neumann. Der Kindsvater sei Anfang August nachgekommen und schließlich alleine in die USA zurückgereist. Das Paar habe wegen Corona vereinbart, dass Mama und Tochter hierbleiben, bis es eine Kinderimpfung gebe. Dann seien plötzlich Scheidungspapiere aus den USA zugestellt worden, der Streit habe begonnen, erzählt Sandys steirischer Opa: „Es war alles wie in einem schlechten amerikanischen Film.“

Mutter droht US-Haftstrafe wegen Kindesentführung

Der Anwalt des US-Vaters, Gottfried Berdnik, mahnt, das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ein US-Gericht habe der Mutter inzwischen bereits vorübergehend das Sorgerecht entzogen: „Es zeichnet sich ab, dass ein US-Haftbefehl gegen die Mutter ausgestellt werden könnte.“ Dann riskiere die Doppelstaatsbürgerin gar eine US-Haftstrafe wegen Kindesentführung.

Aus Sicht des Vaters habe die Mutter ihn mit dem Heimaturlaub belogen, um ihm das Kind zu entziehen und fortan mit der Tochter in Österreich zu leben – keine Rede von Einvernehmen also.

Mutter-Anwältin Neumann pocht darauf, dass „die Mutter in drei Gutachten als Hauptbezugsperson benannt wird“. Auch laufe gegen den Vater ein Verfahren wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch. Berdniks Konter, das sei eine gängige, üble Strategie in Obsorge-Streitigkeiten: „Die Gutachter haben den Verdacht ausgeräumt.“ Was jetzt? Die Rückführung werde vollstreckt.

In den vergangenen Wochen ist im Bundeskanzleramt ein sogenannter „Digitaler Krisenstab“ eingerichtet worden, dessen Aufgabe es sein soll, „falsche Nachrichten“ aus dem Verkehr zu ziehen. 

Unklar ist dabei aber nicht nur die rechtliche Grundlage dafür, sondern auch wer festlegt, was tatsächlich „Fake News“ sind. 

Zwar kann es durchaus förderlich sein, angepriesene Hausmittelchen oder falsche Zahlen bezüglich der Todesfälle aus dem Informationsfluss zu fischen, dennoch gilt es hier die Meinungsfreiheit zu achten und diese nicht rechtswidrig einzuschränken. 

Die Meinungsfreiheit gemäß Art 10 EMRK schützt die Meinung als wertende Stellungnahme, sowie die Äußerung über Tatsachen und sonstige Formen kommunikativen Verhaltens, auch im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. 

Die Zugänglichkeit zu verschiedenen Informationen und der freie Medienaustausch über Massenmedien sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie. 

Aber was passiert, wenn uns dieses Grundrecht nun teilweise genommen wird, indem wir nur noch über jene Berichte verfügen können, die vom Digitalen Krisenstab nicht entfernt wurden? Berichten des ORF zufolge ist dieser nämlich so aufgebaut, dass er „Fake News“ in vier Kategorien einteilt, wobei eine davon die Verharmlosung des Coronavirus ist. 

Jedoch wann liegt eine solche Verharmlosung vor? Was geschieht mit den verschiedenen Ansichten der Mediziner oder Virologen? Dürfen medizinisch geschulte Personen verharmlosen oder werden grundsätzlich jegliche der Bundesregierung entgegenstehenden Ansichten als Fake News entfernt? 

Bislang wurden auf diese Fragen noch keine konkreten Antworten gegeben. Stellt sich heraus, dass auch die verschiedenen Ansichten von Experten blockiert werden, so ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit gleich zweimal eingeschränkt: ein Mal im Bezug auf die Äußerung der Meinung der Experten und ein zweites Mal im Bezug auf die freie Meinungsbildung der Bevölkerung. 

Solche Einschränkungen der Meinungsfreiheit stehen unter einem sogenannten Gesetzesvorbehalt. Dies bedeutet, dass es dem Gesetzgeber unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, eine gesetzliche Einschränkung bezüglich der Ausübung des Grundrechts durchzuführen.

In der aktuellen Situation mangelt es aber bereits an der gesetzlichen Grundlage für den „Digitalen Krisenstab“. Wie gefährlich solche Maßnahmen sein können, ist aus der Österreichischen Geschichte mehr als bekannt. Insgesamt wäre es daher selbst bei Vorliegen eines Gesetzes wohl besser, die Medienkompetenz der Informationsempfänger zu stärken, anstatt die Meinungsfreiheit

der österreichischen Bevölkerung derart einzuschränken – dies nicht zuletzt, weil die Ressourcen dieses „Digitalen Krisenstabs“ diesfalls anderweitig eingesetzt werden könnten. 

RA Mag. Irmgard Neumann und Katja Matlschwaiger April 2020

Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 2. März 2018 – www.kleinezeitung.at | Bernd Hecke 

Süße Gutschein-Torte für Designertasche wird für junge Grazer Konditorin zu teurem Lehrstück in Sachen Markenschutz.

Ein Designerlabel von Weltruf heizt einer Grazer Konditorin in ihrer elf Quadratmeter großen Backstube in der Schillerstraße ein. Müsste man das Bild in eine süße Tortenkreation gießen, käme man beim Match Louis Vuitton gegen Suna Robatscher an einer Kampfszene zwischen Goliath und David kaum vorbei.

Im Jänner flatterte bei der „Törtchenprinzessin“ ein Brief der Wiener Anwaltskanzlei Schwarz Schönherr herein. Dass die 24-jährige Konditormeisterin auf ihrer Facebook-Seite eine Torte in Form einer Louis-Vuitton-Tasche präsentierte, rief die Juristen des Designriesen auf den Plan. Sie rückten aus, um eine der „wertvollsten Marken für Luxusartikel weltweit“ davor zu schützen, dass Suna Robatscher diese „schmarotzerisch“ ausbeute, so das Schreiben. Die Klagsdrohung sowie die Aufforderung, derartige Backwaren zu vernichten, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Schadenersatz von fast 2000 Euro zu leisten, versetzten Robatscher einen Schock. Der Kleinen Zeitung gesteht sie: „Ich habe dem Anwalt mitgeteilt, dass diese Summe für meinen kleinen Betrieb ein harter Schlag wäre. Dann habe ich aber die nachverhandelten 1300 Euro sofort überwiesen und die Unterlassungserklärung unterschrieben.“ Denn Juristen hätten sie gewarnt: Mit so einem Goliath sei nicht gut Kirschen essen.

Der Fall ist zwar rechtlich gegessen, doch die Grazer Anwältin Irmgard Neumann bezweifelt, „dass hier eine schmarotzerische Markenausbeutung“ vorliege: „Diese Torte war eine Spezial- und Einzelanfertigung, die Louis Vuitton ein Geschäft eingetragen hat.“ Wie, das erklärt die Konditorin: „Die Sachertorte war als Gutschein für eine echte Louis-Vuitton-Tasche gedacht, die ein Ehemann seiner Frau geschenkt hat. Ich habe die Logos mit Pinsel von Hand aufgemalt und, weil ich so eine Freude mit meinem bisher wohl besten Werk gehabt habe, ein Foto davon auf Facebook gepostet.“

Dafür, dass sie wegen der Likes im Internet ins Visier der Markenschützer geraten ist, hat sie teures Lehrgeld bezahlt. Die verlangte Vernichtung derartiger Mehlspeisen war freilich gegenstandslos: „Die Torte habe ich ja schon vor einem Jahr gebacken und sie hat keine 24 Stunden überlebt.“ Anders als Louis Vuitton hat sie der beschenkten Frau gut gemundet.

Anwältin Neumann rät in solchen Fällen, nicht gleich klein beizugeben, sondern rechtlichen Rat einzuholen: „Hier hätte man vielleicht mit der – vom Grundrecht der Freiheit der Kunst gedeckten – ,Markenparodie‘ durchkommen können.“ Überdies habe die „Törtchenprinzessin“ die Luxusmarke nicht herabgesetzt, sondern vielmehr gefördert.

Den konkreten Fall will der Wiener Anwalt Georg Schönherr nicht kommentieren. Er macht aber klar: „Louis Vuitton hat einfach weltweit eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Markenverletzungen.“ Man schießt dabei aber nicht mit Kanonen auf Spatzen: „Wir agieren dem Anlass entsprechend und werden kleine Unternehmer nicht vor Gericht bringen wie etwa Fälscherringe.“

> Kleine Zeitung (online)

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Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 10. Oktober 2022 – www.kleinezeitung.at | Bernd Hecke

Ohne Vorwarnung kam die Behörde mit vier Polizisten ins Haus, um der Mutter ihr Kind abzunehmen. Nun kämpft sie um die Obsorge.

Das ist wohl der Albtraum jeder jungen Mama: Sieben Tage nach der Geburt ihres Sohns kündigt eine Sozialarbeiterin einen Besuch bei der 20-jährigen Mutter an. Sonst gab es für die Obersteirerin keine Vorinformation. Dann kamen vier Polizisten mit in die Klinik (nicht wie zunächst berichtet nach Hause), um der Mutter dort ihr Kind abzunehmen und die Obsorge zu entziehen. „Weder die Frau noch ihre Mutter, die Oma des Säuglings, waren vorinformiert. Sie konnten sich nicht zur Situation äußern, ja nicht einmal vom Baby verabschieden“, sagt die Grazer Anwältin Irmgard Neumann, die die Familie im Kampf um die Obsorge vor Gericht vertritt.

Seitens der Sozialabteilung des Landes, das Aufsichtsbehörde für die Kinder- und Jugendhilfe in der Bezirkshauptmannschaft Murtal ist, sei diese Information der Familie dort aber erfolgt: Die Kindesmutter habe das traurig aufgenommen, sich aber nicht geäußert. Die Großmutter habe dafür kein Verständnis gezeigt. Auch seien die Entscheidungen der Bezirkshauptmannschaft zur Kindesabnahme schlüssig und nicht zu beanstanden, versichert man im Büro der zuständigen Landesrätin Doris Kampus (SPÖ), da die Aufsichtsbehörde den Fall schon unter die Lupr genommen habe.

Inhaltlich kommentiert der stellvertretende Bezirkshauptmann Peter Plöbst von Murtal den Fall nicht, da nun ein Rekurs am Landesgericht Leoben anhängig sei. Aber er vertraue auf die Beurteilung durch die Fachkräfte in seiner Behörde.

So liest sich die Vorgeschichte im Beschluss des Bezirksgerichts Judenburg, das die Kindesabnahme im Juni abgesegnet hat: „So hat schon die Gebärstation des LKH Judenburg mitgeteilt, dass es große Versorgungsdefizite des Säuglings durch die Kindesmutter gebe.“ Eine Gefährdungsabklärung im LKH habe dies bestätigt, daher sei der Bub auf einem Krisenpflegeplatz untergebracht worden. Weder die Kindesmutter (die eine Lernschwäche hat) noch das familiäre Umfeld könnten ein Neugeborenes ordnungsgemäß versorgen, argumentierte die Richterin, die aber noch keine endgültige Entscheidung über die Obsorge gefällt hat.

„Die Kindesmutter war nicht mehr oder weniger im Umgang mit ihrem neugeborenen Sohn überfordert als andere frischgebackene Mütter beim ersten Kind.“ Anwältin Irmgard Neumann

Die Anwältin der Familie kämpft dafür, dass das Baby wieder in die Obsorge seiner Mutter kommt. Für Neumann ist klar, „dass die Kindesmutter nicht mehr oder weniger überfordert im Umgang mit ihrem neugeborenen Sohn war als andere frischgebackene Mütter beim ersten Kind“. Sie bringt Nichtigkeit als Rekursgrund ein, weil die Mutter vor der Abnahme kein rechtliches Gehör eingeräumt bekommen habe.

Auch unrichtige rechtliche Beurteilungen führt sie ins Treffen. Die 20-Jährige habe zwar eine Lernschwäche, aber einen Pflichtschulabschluss und könne – mit Unterstützung durch ihre Mutter – gut für sich selbst sorgen. Vor allem aber liege ein liebevolles, stabiles familiäres Umfeld vor. Die Frau lebe mit ihren Eltern und zwei Brüdern in einem Haus. Die Oma des Babys hat selbst drei Kinder aufgezogen, könne also der Tochter bei der Versorgung des Babys zur Seite stehen. Laut Gesetz seien fremde Pflegeeltern nur mit der Obsorge zu betrauen, wenn Eltern oder Großeltern nicht vorhanden oder für die Obsorge ungeeignet seien.

Besonders leidvoll sei für die Familie die frühe Kindesabnahme, da diese irreparable Bindungsstörungen zur Folge haben könne. „Schlimm ist auch, dass die Pflegeeltern eineinhalb Autostunden entfernt leben und die Mutter ihr Baby nur einmal die Woche besuchen kann“, sagt die Anwältin. Das sei keine Schikane, versichert Plöbst von der BH Murtal: „Wir haben einfach dringend einen Platz gebraucht und dieser war eben frei.“

Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 30.März 2017 – www.kleinezeitung.at

800.000 Opfer im Netz der Betrüger: Zwei Deutsche fassen in Leoben saftige Haftstrafen für schweren Betrug und Betrugsversuch aus. Mehrere Geschädigte in Kärnten und der Steiermark. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seit Jahren schlugen Wirtschafts- und Arbeiterkammer im Zusammenhang mit Onlinebranchendiensten Alarm. Man solle Formulare nicht ausgefüllt retournieren, weil daraus mehrjährige Verträge und Kosten entstünden. Nun setzte es am Landesgericht Leoben in einem derartigen Fall saftige Haftstrafen für zwei Deutsche (59 und 56 Jahre alt): fünf Jahre und acht Monate sowie vier Jahre und acht Monate. Das Delikt: schwerer Betrug und versuchter Betrug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht geht von 800.000 Opfern aus

Spektakulär sind die vom Gericht erhobenen Opferzahlen und die Schadenssumme: 800.000 Firmen, Organisationen und Ämter seien den Betrügern ins Netz gegangen. Die Schadenssumme für verübten und versuchten Betrug liege bei 1,23 Milliarden Euro.

Die Masche war einfach. Die zwei Deutschen gründeten – ab 2009 – Firmen in Spanien mit Gerichtsstand Madrid und schrieben 800.000 Unternehmen mit Antragsformularen an. Diese sollten sie ausgefüllt retournieren und monatlich 43 Euro netto berappen, um in ein Onlinebranchenverzeichnis aufgenommen zu werden. Die zweite Firma wollte ab 2012 offenbar als Trittbrettfahrer des weithin bekannten „Herold“ punkten. Sie nannte ihr Onlineangebot „Gelbes Branchenbuch“. Der Firmenname am Formular: „Herolds Medienverlag S.L.“. Mit dem echten Herold hatte das nichts zu tun.

329 Opfer im Verfahren bekannt

Der „Erfolg“ blieb nicht aus: Viele füllten das Formular aus, was bei monatlichen Kosten und einem Dreijahresvertrag einen Preis von 1548 Euro ausmacht. 329 Personen, Firmen und Ämter listet das Gericht als Opfer auf. Kurios: Darunter ist auch eine ganze Reihe von Polizeiinspektionen, die in das Branchenbuch aufgenommen werden wollten. Weiteren 799.671 unbekannten Personen österreichweit ist hier betrügerisch Geld abgeluchst worden, oder es blieb beim Versuch, führt das Gericht aus.

Die kostenpflichtigen Einträge waren wertlos

Was folgte: Die beiden Deutschen nahmen „Einschaltungen in den in Österreich kaum bekannten Onlinebranchenregistern“ vor, steht im Urteil: Die Einträge seien wertlos, weil auch bei aktiver Internetsuche unauffindbar, teils mit falschen Daten gespickt, teils gar nicht gemacht worden.

Stattdessen wurden die Kunden der Netzbetrüger mit Mahn- und Anwaltskosten konfrontiert. Ein Opfer musste gar in Madrid prozessieren. Die Verteidigung betonte, es habe sehr wohl eine Leistung gegeben, und hat Nichtigkeitsbeschwerden eingebracht.

Die Grazer Anwältin Irmgard Neumann warnt vor Betrugsmasche:

„Bei Postfach-Firmen müssen Alarmglocken schrillen“

Die Grazer Anwältin Irmgard Neumann, die für mehrere Geschädigte in Kärnten und der Steiermark als Privatbeteiligte am Verfahren Schadenersatz erkämpfen möchte, hofft auf eine Sensibilisierung vor dem Hintergrund dieses Betrugsfalls: „Solche Praktiken häufen sich. Man sollte genau hinsehen. Haben Firmen wie in diesem Fall nur ein Postfach in Österreich und den Gerichtsstand in Spanien, müssen wirklich schon alle Alarmglocken schrillen.“

Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 08. März 2016 – www.kleinezeitung.at

Am Anfang stand die Eskalation: Zwei Tage vor dem Heiligen Abend 2014 wird die Grazer Volksschullehrerin mitten aus der Weihnachtsbastelei mit ihrer zweiten Klasse „entfernt“. Von der interimistischen Leiterin, die zur Verstärkung den Schulwart mitgebracht hat. Die Pädagogin verlässt die Klasse, Kinder klammern sich weinend an ihr fest. Es sollte der vorläufige Schlusspunkt eines sich lange aufbauenden Konfliktes sein.

Dienstfreistellung vor Weihnachten

Doch es war alles andere als ein Schlusspunkt. Die Lehrerin hatte sich schon lage gemobbt gefühlt, die Leiterin kam mit der Pädagogin, die in der Elternschaft auch polarisiert hat, nicht zurecht. Und der Landesschulrat (LSR) agierte zumindest unglücklich. Der Grund für die „Entfernung“ aus der Klasse war 2014 die „Dienstfreistellung“, durch den LSR. Davon wusste Josef Zollneritsch, Leiter des schulpsychologischen Dienstes – ebenfalls im LSR – nichts. Er hatte gerade begonnen im Konflikt zwischen den Pädagoginnen zu vermitteln. Dank der „beherzt“ durchgesetzten Dienstfreistellung vor Weihnachten aber vergeblich.

Dienstfähigkeit überprüft

Fast 15 Monate danach ist die Situation alles andere als entschärft. Das Land und der LSR als Behörde sind gegen die Volksschullehrerin mit schwerem Geschütz aufgefahren. Zwei Mal hat man die Grazerin zu psychiatrischen Gutachtern geschickt, weil man sie „dienstunfähig“ schreiben lassen wollte. Beide Male war die Diagnose: „dienstfähig“.

Disziplinarverfahren

Aber der Reihe nach. Nachdem sie im Jänner 2015 an die Schule zurückgekommen war, hatte man sie ermahnt, sie solle die gedeihliche Zusammenarbeit mit der Leiterin nicht behindern. Mediationsversuche gab es keine. Stattdessen kam es im März 2015 zur Suspendierung der Lehrerin, bei Kürzung ihrer Bezüge auf zwei Drittel. Im April setzte es vom Land eine Disziplinaranzeige, weil die Pädagogin „das Ansehen der Schule und wesentliche Interessen des Dienstes“ gefährde.

Vom ursprünglich ellenlangen Sündenregister der Anzeige seien von der Disziplinarkommission nur noch fünf Vorwürfe verhandelt worden, sagt Irmgard Neumann, die Anwältin der Lehrerin: „Übergeblieben sind dann zwei Gründe für den Verweis. Dass sie einmal zur Interims-Leiterin ,Rutsch mir den Buckel runter‘ gesagt habe und in einem Brief an Eltern dem Schulinspektor politische Motive unterstellt hat, deretwegen er die fehlende Kompetenz der Leiterin nicht anerkenne.“

„Suspendierung sollte Lage entschärfen“

Schließlich hob die Behörde die Suspendierung auf, bestätigt Michael Fresner, Chef der Disziplinarkommission im LSR: „Die Suspendierung sollte die Lage entschärfen. Die Lehrerin hat versucht, im Konflikt auf die Kinder Einfluss zu nehmen. Aber an den Vorwürfen der Anzeige ist nicht viel übergeblieben.“ Fast ein Jahr musste die Pädagogin unfreiwillig spazieren gehen, die gekürzte Gage bekommt sie nachbezahlt. Aber sie ist noch nicht im Dienst zurück. Weil man sie an eine Schule in Graz-Umgebung versetzen will. Fresner: „An der Grazer Schule geht in der Sache ein Riss durch Lehrer- und Elternschaft. Eine Rückkehr können wir derzeit nicht gutheißen.“

Mobbing-Klage gegen das Land

Anwältin Neumann will das Land nicht ungeschoren lassen: Sie hat gegen den Dienstgeber Land, der seiner Fürsorgepflicht gegenüber seiner Dienstnehmerin nicht nachgekommen sei, eine Mobbing-Klage samt Schmerzensgeld-Forderung eingereicht. Neumann kämpft für die Rehabilitierung der Lehrerin: „Sie soll an ihre Schule, zu ihrer Klasse zurückkehren dürfen.“

Die 2014 im Amt befindliche Interims-Direktorin, die sich damals dann auch für den Leiterposten an der Grazer Schule beworben hatte, ist übrigens nach dem Hearing nicht Schulleiterin geworden.

Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 5. April 2015 – www.kleinezeitung.at

Der 11. Mai 2013 war für den Sturm-Fanbetreuer ein rabenschwarzer Tag. Nicht etwa, weil die Grazer eine 3:0-Auswärtsschlappe gegen die Admira in der Südstadt einfuhren. Nein, dem 28-Jährigen, der bei der für Sturm tätigen Securityfirma beschäftigt ist, passierte ein schmerzhafter Unfall, der nun ein Nachspiel am Mödlinger Bezirksgericht zur Folge hatte.

Zutritt zum überdachten Sektor verwehrt

Als der Steirer die Sturmfans wegen Regens zur überdachten Tribüne führen will, kommt es im Stadion zum Gerangel, weil den Schwarz-Weißen der Zutritt zum überdachten Sektor verwehrt wird, in dem Admira-Anhänger sind. Die Sturmfans rütteln an einem mit Vorhängeschloss versperrten Tor. Der Ordner stellt sich davor, gerät mit dem rechten Mittelfinger in einen sich durch den Druck der Fans öffnenden Spalt. Das Tor federt zurück und trennt das Fingerendglied ab.

„Dieses Tor hätte nicht versperrt sein dürfen. Fußballvereine müssen für die Verkehrssicherheit im Stadion sorgen.“
Irmgard Neumann, Anwältin des Sturm-Fanbetreuers

Die Grazer Anwältin des Ordners, Irmgard Neumann, ging vor Gericht in die Offensive. Der Veranstalter habe gegen die Sicherheitsrichtlinien der Bundesliga verstoßen. Ausgangs- und Fluchttore müssten unversperrt bleiben und jenes Tor sei als Fluchtweg gekennzeichnet gewesen. Sie forderte eine Verunstaltungsentschädigung, Schmerzensgeld und überdies müsse der Übelbacher, der ausgebildeter Linienpilot ist, um seine Pilotenkarriere bangen. Der Admira-Konter: Man habe alle Verpflichtungen erfüllt. Der Ordner sei selbst schuld, weil er – ohne Vereinbarung – Sturmfans in den Sektor führen wollte. Das Fingerglied habe er wegen grob fahrlässigen und ungeschickten Verhaltens eingebüßt. Der Richter ließ die Frage, ob das Tor versperrt sein durfte oder nicht, beiseite. Jedenfalls sei die Admira für die Verkehrssicherheit des Stadions verantwortlich und damit auch für die Entschärfung der Gefahr des versperrten Tores.

Schmerzensgeld

Anwältin Neumann hat die erste Halbzeit für sich entschieden. Die Admira muss dem Übelbacher eine Entschädigung von 2600 Euro überweisen. Jetzt geht es noch um die Höhe des Schmerzensgeldes und darum, in einem Feststellungsbegehren zu klären, wie hoch ein allfälliger Verdienstentgang anzusetzen ist, falls der Unfall in der Südstadt die Pilotenkarriere behindert.

Ein Match um Tausende Euro, das Österreichs Kickvereine gespannt beobachten. Geht es doch um die Haftung und Verkehrssicherheit in Stadien.