Quelle: Heute, Onlinebericht vom 10. Juni 2022 – www.heute.at

Knalleffekt im Obsorge-Streit um ein Mädchen: Die Mutter war mit ihr abgetaucht, wurde nun entdeckt. Jetzt muss die Kleine zu ihrem Vater in die USA.

Dramatische Szenen spielten sich am Mittwoch in der Weststeiermark ab: Nachdem eine Steirerin (28) Anfang Mai mit ihrer vierjährigen Tochter untergetaucht war, wurde sie nun von Fahndern der Kripo bei Freunden der Familie ausfindig gemacht. Auf ihrer Flucht soll die 28-Jährige sogar sechsmal die Unterkunft gewechselt haben. Das Mädchen wurde ihrer Mutter abgenommen und dem Vater übergeben. Dieser ist US-Bürger und wird seine Tochter nun in seine Heimat mitnehmen. „Sie haben das Kind der Mutter zu dritt entrissen“, beklagt der Großvater in der „Kleinen Zeitung“.

Hintergrund ist ein erbitterter Sorgerechtsstreit der Eltern, wie „Heute“ berichtete: Die 28-Jährige hatte ursprünglich mit ihrem Mann in den USA gelebt. Im Sommer 2021 machte das Paar mit der gemeinsamen Tochter Urlaub in der Steiermark. Wenige Tage vor dem geplanten Rückflug offenbarte die Frau, dass sie mit dem Mädchen in Österreich bleiben wolle – zumindest bis zur Entwicklung einer Kinder-Impfung gegen das Coronavirus. Der Vater erklärte sich damit einverstanden – laut der Anwältin der 28-Jährigen, Irmi Neumann, auch schriftlich – und flog anschließend aus beruflichen Gründen wieder alleine in seine Heimat.

„Das US-Gericht hat entschieden, ohne sie oder das Kind jemals zu sehen. In Obsorge-Angelegenheiten ist aber stets das Kindeswohl zu berücksichtigen“ – Anwältin Irmi Neumann

Nachdem der Mann wieder in den USA angekommen war, flatterten der Doppelstaatsbürgerin allerdings die Scheidungspapiere ins Haus. Seither tobt ein Streit um die Obsorge der Tochter. Ein US-Gericht sprach dem Vater das alleinige Sorgerecht zu, das Bezirksgericht Fürstenfeld erkannte diese Entscheidung an. 

Anwältin Neumann brachte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts ein und die Causa vor den Obersten Gerichtshof – vergebens: „Meine Mandantin hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Das US-Gericht hat entschieden, ohne sie oder das Kind jemals zu sehen. In Obsorge-Angelegenheiten ist aber stets das Kindeswohl zu berücksichtigen und nach der Rechtslage in Österreich würde die Vierjährige zu ihrer Hauptbezugsperson kommen. Und diese ist eindeutig die Mutter.“

Haftbefehl gegen Mutter in den USA

Gegen die Mutter gibt es in den Staaten einen Haftbefehl wegen Kindesentziehung sowie ein Kontaktverbot. Die Steirerin kann daher nicht in Amerika einreisen, ohne eine Verhaftung zu riskieren. Auch in Österreich droht ihr ein Strafverfahren wegen Kindesentziehung.

Juristin Neumann kämpft nun dafür, dass die Vierjährige in Österreich bleiben kann: „Wir wären dafür, dass bis zur Klärung des Falles die Jugendwohlfahrt die Obsorge übernimmt, das Kind also weder beim Vater, noch bei der Mutter verbleibt“, meint sie zur „Kleinen Zeitung“.

„Es ist ein sehr tragischer Fall. Aber dazu haben wir ein Haager Übereinkommen, damit die Leute nicht das Recht in die eigene Hand nehmen“ – Anwalt Gottfried Berdnik

Laut Neumann läuft gegen den Vater noch ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesmissbrauchs – die Anzeige erfolgte durch die Mutter. Der Grazer Anwalt des US-Vaters, Gottfried Berdnik, weist diese Vorwürfe als erfunden und völlig absurd zurück. Zudem verweist der Jurist gegenüber „Heute“ darauf, dass sich die Mutter im Sorgerechts-Verfahren am Los Angeles District Court nicht beteiligt habe und auch psychologische Gutachten nicht vorgelegt hätte. „Es ist ein sehr tragischer Fall. Aber dazu haben wir ein Haager Übereinkommen, damit die Leute nicht das Recht in die eigene Hand nehmen.“

Quelle: Heute, Onlinebericht vom 11. Mai 2022 – www.heute.at | Clemens Pilz

Ein Familiendrama spielt sich derzeit in der Steiermark ab: Ein Amerikaner will seine Tochter in die USA bringen, deren Mutter versteckt sie nun. 

Verhärtete Fronten im Obsorgestreit um eine 4-Jährige in Graz: Die Mutter des Mädchens ist mit ihrer Tochter untergetaucht, damit der US-Vater die Kleine nicht abholen und nach Amerika bringen kann.

Hintergrund des interkontinentalen Rosenkriegs: Die heute 28-jährige Steirerin hatte mit ihrem Mann, einem US-Bürger, in den USA gelebt. Im Sommer 2021 kehrte das Paar samt der gemeinsamen Tochter in die Steiermark zurück, um dort zu urlauben. Der Vater flog anschließend wieder alleine in seine Heimat und erklärte sich gegenüber der Gattin – laut deren Anwältin Irmi Neumann auch schriftlich – damit einverstanden, dass die Tochter zumindest bis zur Entwicklung einer Kinder-Impfung gegen das Coronavirus in Österreich bleiben könne.

US-Gericht entschied für den Vater

Nachdem der Mann wieder in den USA angekommen war, flatterten der Doppelstaatsbürgerin allerdings aus heiterem Himmel die Scheidungspapiere ins Haus. Seither tobt ein Rechtsstreit, denn beide Seiten sind entschlossen, das Kind nicht abzugeben. Ein US-Gericht schrieb letztlich dem Vater das alleinige Sorgerecht zu, das Bezirksgericht Fürstenfeld erkannte diese Entscheidung an. Der Vater reiste letzte Woche nach Österreich und wollte die 4-Jährige unter Polizeigeleit abholen. Doch die Mutter war zu diesem Zeitpunkt mit dem Mädchen schon untergetaucht.

Bei der Staatsanwaltschaft Graz liegt nun eine Anzeige wegen Kindesentziehung gegen die Mutter vor, auch von einem Haftbefehl aus den USA ist die Rede. Anwältin Neumann will die Causa unterdessen vor den Obersten Gerichtshof bringen. Gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts brachte sie Rechtsmittel ein, aufschiebende Wirkung hat dies aber nicht. Direkter Kontakt zur untergetauchten Mutter und ihrer Tochter bestehe laut der Anwältin nicht, ihnen dürfe es aber den Umständen entsprechend gut gehen.

„Kindeswohl nicht berücksichtigt“

Neumann betont: „Meine Mandantin hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Das US-Gericht hat entschieden, ohne sie oder das Kind jemals zu sehen. In Obsorgeangelegenheiten ist aber stets das Kindeswohl zu berücksichtigen und nach der Rechtslage in Österreich würde die 4-Jährige zu ihrer Hauptbezugsperson kommen. Und diese ist eindeutig die Mutter.“

Gutachten den US-Behörden nicht vorgelegt?

Der Anwalt des Vaters verwies nun gegenüber „Heute“ darauf, dass sich die Mutter im Sorgerechtsverfahren am Los Angeles District Court nicht beteiligt habe und auch psychologische Gutachten, die ihr dem Vernehmen nach zugunsten gekommen wären, nicht vorgelegt hätte. „Es ist ein sehr tragischer Fall“, so Gottfried Berdnik. „Aber dazu haben wir ein Haager Übereinkommen, damit die Leute nicht das Recht in die eigene Hand nehmen.“

Die Staatsanwaltschaft in den USA habe nun einen internationalen Haftbefehl beantragt, um die Mutter zu finden. Der Darstellung des Mannes zufolge offenbarte die Österreicherin erst wenige Tage vor dem geplanten Rückflug in die USA, dass sie mit dem Kind in Österreich bleiben wolle. Ihr Ehemann musste aus beruflichen Gründen wieder in die Vereinigten Staaten reisen und ergriff schließlich rechtliche Schritte.