Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 10. Mai 2022 – www.kleinezeitung.at | Bernd Hecke 

Die Bandagen im Obsorgestreit um Sandy (4) werden härter. Die Mutter bleibt mit Tochter abgetaucht, Anzeige wegen Kindesentziehung ist eingebracht.

Der Obsorgestreit um die kleine Sandy (Name von der Red. geändert) eskaliert weiter. Wie berichtet, ist die Mutter abgetaucht, damit der US-Vater die gemeinsame vierjährige Tochter nicht abholen kann. Seit Sommer 2021 ist die 28-jährige Steirerin, die auch US-Staatsbürgerin ist, mit dem Kind zurück in der Steiermark.

Beide Seiten sind wild entschlossen, das Kind nicht aufzugeben. Doch die Familie des US-Vaters scheint bessere Karten zu haben. Nun hat das Bezirksgericht Fürstenfeld nämlich auch die US-Entscheidung anerkannt, wonach der Vater vorübergehend das alleinige Sorgerecht hat. Ist diese Entscheidung in Österreich rechtskräftig, macht sich die „Mutter und jeder, der ihr hilft, der Kindesentziehung schuldig“, sagt Vater-Anwalt Gottfried Berdnik. Auf Kindesentziehung in Bezug auf Unmündige stehen laut Paragraf 195/2 im Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft.

Die Anwältin der Mutter, Irmi Neumann, legt gegen „diese Entscheidung selbstverständlich ein Rechtsmittel ein“. Ihr Ablehnungsantrag gegen die Richterin wegen vermuteter Befangenheit ist indes abgeblitzt (wir berichteten).

Bei der Staatsanwalt liegen gegenseitige Anzeigen vor

Die beiden Streitparteien bleiben sich im emotionalen Kampf um das Sorgerecht und die Tochter nichts schuldig. Bei der Staatsanwaltschaft Graz liegt indes nicht nur eine Anzeige wegen Kindesentziehung gegen die Mutter vor, es laufen, wie bereits berichtet, auch Ermittlungen wegen eines Kindesmissbrauchsvorwurfs, den die Mutter gegen den Vater erhoben und angezeigt hat. Dieses Ermittlungsverfahren sei auch ein möglicher Hinderungsgrund für die Rückführung des Kindes zum Vater, der eben auch in Bezug auf den angezeigten Straftatbestand der Kindesentziehung zu berücksichtigen und würdigen sei, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.