Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 7. Mai 2022 – www.kleinezeitung.at | Bernd Hecke 

Die Anwältin der Mutter legt letzte Rechtsmittel ein, um Sandys Rückführung zum Vater in die USA zu verhindern. Steirerin bleibt mit ihrer Tochter untergetaucht.

Im Fall Sandy (Name von der Redaktion geändert) – das Mädchen (4) sollte wie berichtet am Donnerstag infolge eines Obsorgestreits mit Polizeigeleit bei ihrer Mama in der Steiermark abgeholt und in die USA zurückgebracht werden – bleiben die Fronten verhärtet.

Die Mutter, eine Steirerin (28), ist weiterhin mit dem Kind abgetaucht, ihr droht jetzt ein Haftbefehl wegen Kindesentführung aus den USA. Denn dort ist der Doppelstaatsbürgerin das Sorgerecht zumindest vorübergehend entzogen worden. Diese Woche ist der Vater, ein US-Amerikaner, nach Graz gereist, um seine Tochter, die seit vorigem Sommer mit ihrer Mama in der Steiermark war, wieder heimzuholen. Das Scheidungsverfahren der Eltern läuft noch. Die Rückführung des Kindes ist auch in Österreich bereits vollstreckbar.

Anwältin sieht Befangenheit bei der Richterin

Die Anwältin der Mutter, Irmi Neumann, hat nun gegen die zuständige Richterin einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit eingebracht. Das ist eine Reaktion auf die Ereignisse der letzten Tage, erklärt die Juristin: „Die Richterin hat die Mutter direkt am Privathandy angerufen und ihr gesagt, sie solle sich nicht länger spielen.“ Das sei mehr als ungewöhnlich, dass die Richterin in so einer Phase die Anwältin umgeht. Auch seien die Gespräche in drohendem Ton geführt worden. Und es sei eigentlich noch eine Frist für eine Stellungnahme der Mutter-Anwältin gelaufen: „Und dann startet man hier so eine Razzia“, ärgert sich Neumann.

Nicht einmal der Opa weiß, wo Tochter und Enkelin sind

Wo die Mutter sich mit Sandy versteckt hält, weiß – eigenen Aussagen zufolge – nicht einmal ihr Großvater, der über die Entwicklungen weiter entsetzt ist: „Die Gegenseite arbeitet mit Behauptungen, die einfach nicht stimmen.“ So sei die Reise mit Sandy in die Steiermark im Vorjahr natürlich ein Familienurlaub im Einvernehmen der Eltern gewesen und nicht ein Trick der Mutter, um dem Vater das Kind zu entziehen und nach Österreich zu übersiedeln: „Das Kind muss bei seiner Mutter bleiben, die ja laut mehrerer Gutachten die Hauptbezugsperson ist.“

US-Haftbefehl und Fahndung drohen

Der Anwalt des US-Vaters, Gottfried Berdnik, appellierte schon am Donnerstag an die Vernunft der steirischen Familie. Rechtlich sei alles geklärt, müsse das Kind zu seinem Vater: „Eine geordnete Rückführung im Beisein des Vaters und von Psychologen ist für alle sicher die bessere Lösung.“ Sollte es zu einem US-Haftbefehl und einer Fahndung gegen die Mutter wegen Kindesentführung kommen, drohe ihr eine Haftstrafe in den USA: „Und dann wird das Kind einfach mit der Polizei abgenommen.“