Dass Betrüger vor dem Internet nicht Halt machen, ist nichts Neues. Ein Fall zweier deutscher Angeklagter verleitet dennoch zum Staunen, da sie mit wertlosen Onlinebranchenbuch-Inseraten 800.000 Firmen und sogar Ämter hinters Licht geführt und damit einen Schaden von ca. € 1,23 Milliarden verursacht haben.

Die beiden Angeklagten versandten etwa Formulare unter der Firmenbezeichnung „Herolds Medienverlag S.L.“, welche man – um kostenpflichtig im „Gelben Branchenbuch“ verzeichnet zu werden – ausgefüllt zurückschicken sollte. Dass es sich dabei nicht um den „echten Herold“ handelte, fiel selbst 19 Polizeiinspektionen nicht auf, die ebenso im „falschen Herold“ inserierten.

Als Rechtsanwältin habe ich einige Geschädigte in diesem Fall vertreten. Die zwei Deutschen wurden mittlerweile (noch nicht rechtskräftig) zu Haftstrafen von über vier bzw. fünf Jahren verurteilt. Achten Sie daher vor dem Unterschreiben solcher Formulare stets auf den gesamten Firmenauftritt: ein Postfachadresse im Inland kombiniert mit einem Gerichtsstand im Ausland sind oft verdächtig!

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