Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 5. April 2015 – www.kleinezeitung.at
Der 11. Mai 2013 war für den Sturm-Fanbetreuer ein rabenschwarzer Tag. Nicht etwa, weil die Grazer eine 3:0-Auswärtsschlappe gegen die Admira in der Südstadt einfuhren. Nein, dem 28-Jährigen, der bei der für Sturm tätigen Securityfirma beschäftigt ist, passierte ein schmerzhafter Unfall, der nun ein Nachspiel am Mödlinger Bezirksgericht zur Folge hatte.
Zutritt zum überdachten Sektor verwehrt
Als der Steirer die Sturmfans wegen Regens zur überdachten Tribüne führen will, kommt es im Stadion zum Gerangel, weil den Schwarz-Weißen der Zutritt zum überdachten Sektor verwehrt wird, in dem Admira-Anhänger sind. Die Sturmfans rütteln an einem mit Vorhängeschloss versperrten Tor. Der Ordner stellt sich davor, gerät mit dem rechten Mittelfinger in einen sich durch den Druck der Fans öffnenden Spalt. Das Tor federt zurück und trennt das Fingerendglied ab.
„Dieses Tor hätte nicht versperrt sein dürfen. Fußballvereine müssen für die Verkehrssicherheit im Stadion sorgen.“
Irmgard Neumann, Anwältin des Sturm-Fanbetreuers
Die Grazer Anwältin des Ordners, Irmgard Neumann, ging vor Gericht in die Offensive. Der Veranstalter habe gegen die Sicherheitsrichtlinien der Bundesliga verstoßen. Ausgangs- und Fluchttore müssten unversperrt bleiben und jenes Tor sei als Fluchtweg gekennzeichnet gewesen. Sie forderte eine Verunstaltungsentschädigung, Schmerzensgeld und überdies müsse der Übelbacher, der ausgebildeter Linienpilot ist, um seine Pilotenkarriere bangen. Der Admira-Konter: Man habe alle Verpflichtungen erfüllt. Der Ordner sei selbst schuld, weil er – ohne Vereinbarung – Sturmfans in den Sektor führen wollte. Das Fingerglied habe er wegen grob fahrlässigen und ungeschickten Verhaltens eingebüßt. Der Richter ließ die Frage, ob das Tor versperrt sein durfte oder nicht, beiseite. Jedenfalls sei die Admira für die Verkehrssicherheit des Stadions verantwortlich und damit auch für die Entschärfung der Gefahr des versperrten Tores.
Schmerzensgeld
Anwältin Neumann hat die erste Halbzeit für sich entschieden. Die Admira muss dem Übelbacher eine Entschädigung von 2600 Euro überweisen. Jetzt geht es noch um die Höhe des Schmerzensgeldes und darum, in einem Feststellungsbegehren zu klären, wie hoch ein allfälliger Verdienstentgang anzusetzen ist, falls der Unfall in der Südstadt die Pilotenkarriere behindert.
Ein Match um Tausende Euro, das Österreichs Kickvereine gespannt beobachten. Geht es doch um die Haftung und Verkehrssicherheit in Stadien.