Eine von mir vertretene Grazer Volksschullehrerin wandte sich wegen Mobbingangriffen einer provisorischen Schulleiterin hilfesuchend an den Dienstgeber und wurde in Folge – u.a. wegen einer gegenüber der Leiterin getätigten Äußerung „Rutsch mir den Buckel hinunter“ – selbst vom Dienst suspendiert. Fast ein Jahr hat es gedauert, bis die letztlich unberechtigte Suspendierung nun aufgehoben wurde. In dieser Zeit musst die Lehrerin – ebenso unbegründet – u.a. zwei angeordnete psychiatrische Untersuchungen zur Überprüfung ihrer Dienstfähigkeit über sich ergehen lassen.
Für ArbeitnehmerInnen ist es oft sehr schwer, sich gegen Mobbing durch Vorgesetzte und KollegInnen zur Wehr zu setzten, in den vergangenen Jahren konnten aber zahlreiche Mobbing-Prozesse zugunsten von DienstnehmerInnen entschieden werden. Unter Mobbing können nicht nur Verdächtigungen, psychisch krank zu sein fallen, sondern auch eingeschränkte Äußerungsmöglichkeiten, Kontaktverweigerungen, falsche und kränkende Arbeitsbeurteilungen, abwertende Blicke, negativ besetzte Gesten, systematisches Isolieren und Ignorieren, Veränderungen von Arbeitsaufgaben/Versetzungen oder Schlechtmachen des Mobbing-Opfers „hinter dem Buckel“.
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