Eine von mir vertretene Grazer Volksschullehrerin wandte sich wegen Mobbingangriffen einer provisorischen Schulleiterin hilfesuchend an den Dienstgeber und wurde in Folge – u.a. wegen einer gegenüber der Leiterin getätigten Äußerung „Rutsch mir den Buckel hinunter“ – selbst vom Dienst suspendiert. Fast ein Jahr hat es gedauert, bis die letztlich unberechtigte Suspendierung nun aufgehoben wurde. In dieser Zeit musst die Lehrerin – ebenso unbegründet – u.a. zwei angeordnete psychiatrische Untersuchungen zur Überprüfung ihrer Dienstfähigkeit über sich ergehen lassen.

Für ArbeitnehmerInnen ist es oft sehr schwer, sich gegen Mobbing durch Vorgesetzte und KollegInnen zur Wehr zu setzten, in den vergangenen Jahren konnten aber zahlreiche Mobbing-Prozesse zugunsten von DienstnehmerInnen entschieden werden. Unter Mobbing können nicht nur Verdächtigungen, psychisch krank zu sein fallen, sondern auch eingeschränkte Äußerungsmöglichkeiten, Kontaktverweigerungen, falsche und kränkende Arbeitsbeurteilungen, abwertende Blicke, negativ besetzte Gesten, systematisches Isolieren und Ignorieren, Veränderungen von Arbeitsaufgaben/Versetzungen oder Schlechtmachen des Mobbing-Opfers „hinter dem Buckel“.

„Eine Haftung meiner Kanzlei für die in diesem Artikel bereitgestellten – wenngleich auch bestmöglich recherchierten – Informationen ist ausgeschlossen, da jeder Fall individuell und aktuell zu beurteilen ist. Gerne besprechen wir Ihre Angelegenheit bei einem persönlichen Beratungstermin über Telefon, Zoom oder in unserer Kanzlei.“  

Als Familienrechtsanwältin werde ich zu Jahresende oft mit familiären Eskalationen konfrontiert: ob mit Trennungen, Scheidungen oder Kindschaftsstreitigkeiten – vielfach kommt es gerade in der an sich friedvollsten Zeit des Jahres zu Wegweisungen, kämpfen Mütter oder Väter um ihr Recht, ihr Kind zu Weihnachten überhaupt sehen zu können oder verlassen Menschen radikal ihre Partner, um „frei“ ins neue Jahr starten zu können. Um derartige Eskalationen zu vermeiden, die sowohl massive menschliche, als auch finanzielle Folgen nach sich ziehen können, empfiehlt es sich, rechtzeitig Rat über die rechtlichen Folgen einer Trennung/Scheidung einzuholen – denn umfassend informiert können (lebens)wichtige Entscheidungen mit Bedacht getroffen und umgesetzt werden.

„Eine Haftung meiner Kanzlei für die in diesem Artikel bereitgestellten – wenngleich auch bestmöglich recherchierten – Informationen ist ausgeschlossen, da jeder Fall individuell und aktuell zu beurteilen ist. Gerne besprechen wir Ihre Angelegenheit bei einem persönlichen Beratungstermin über Telefon, Zoom oder in unserer Kanzlei.“