Quelle: Kleine Zeitung, Onlinebericht vom 2. März 2018 – www.kleinezeitung.at | Bernd Hecke
Süße Gutschein-Torte für Designertasche wird für junge Grazer Konditorin zu teurem Lehrstück in Sachen Markenschutz.
Ein Designerlabel von Weltruf heizt einer Grazer Konditorin in ihrer elf Quadratmeter großen Backstube in der Schillerstraße ein. Müsste man das Bild in eine süße Tortenkreation gießen, käme man beim Match Louis Vuitton gegen Suna Robatscher an einer Kampfszene zwischen Goliath und David kaum vorbei.
Im Jänner flatterte bei der „Törtchenprinzessin“ ein Brief der Wiener Anwaltskanzlei Schwarz Schönherr herein. Dass die 24-jährige Konditormeisterin auf ihrer Facebook-Seite eine Torte in Form einer Louis-Vuitton-Tasche präsentierte, rief die Juristen des Designriesen auf den Plan. Sie rückten aus, um eine der „wertvollsten Marken für Luxusartikel weltweit“ davor zu schützen, dass Suna Robatscher diese „schmarotzerisch“ ausbeute, so das Schreiben. Die Klagsdrohung sowie die Aufforderung, derartige Backwaren zu vernichten, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Schadenersatz von fast 2000 Euro zu leisten, versetzten Robatscher einen Schock. Der Kleinen Zeitung gesteht sie: „Ich habe dem Anwalt mitgeteilt, dass diese Summe für meinen kleinen Betrieb ein harter Schlag wäre. Dann habe ich aber die nachverhandelten 1300 Euro sofort überwiesen und die Unterlassungserklärung unterschrieben.“ Denn Juristen hätten sie gewarnt: Mit so einem Goliath sei nicht gut Kirschen essen.
Der Fall ist zwar rechtlich gegessen, doch die Grazer Anwältin Irmgard Neumann bezweifelt, „dass hier eine schmarotzerische Markenausbeutung“ vorliege: „Diese Torte war eine Spezial- und Einzelanfertigung, die Louis Vuitton ein Geschäft eingetragen hat.“ Wie, das erklärt die Konditorin: „Die Sachertorte war als Gutschein für eine echte Louis-Vuitton-Tasche gedacht, die ein Ehemann seiner Frau geschenkt hat. Ich habe die Logos mit Pinsel von Hand aufgemalt und, weil ich so eine Freude mit meinem bisher wohl besten Werk gehabt habe, ein Foto davon auf Facebook gepostet.“
Dafür, dass sie wegen der Likes im Internet ins Visier der Markenschützer geraten ist, hat sie teures Lehrgeld bezahlt. Die verlangte Vernichtung derartiger Mehlspeisen war freilich gegenstandslos: „Die Torte habe ich ja schon vor einem Jahr gebacken und sie hat keine 24 Stunden überlebt.“ Anders als Louis Vuitton hat sie der beschenkten Frau gut gemundet.
Anwältin Neumann rät in solchen Fällen, nicht gleich klein beizugeben, sondern rechtlichen Rat einzuholen: „Hier hätte man vielleicht mit der – vom Grundrecht der Freiheit der Kunst gedeckten – ,Markenparodie‘ durchkommen können.“ Überdies habe die „Törtchenprinzessin“ die Luxusmarke nicht herabgesetzt, sondern vielmehr gefördert.
Den konkreten Fall will der Wiener Anwalt Georg Schönherr nicht kommentieren. Er macht aber klar: „Louis Vuitton hat einfach weltweit eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Markenverletzungen.“ Man schießt dabei aber nicht mit Kanonen auf Spatzen: „Wir agieren dem Anlass entsprechend und werden kleine Unternehmer nicht vor Gericht bringen wie etwa Fälscherringe.“