Bereits mit Gesetzesänderung im Jahr 2013 wurden die Rechte der (nach einer Trennung oder Scheidung) „nichtbetreuenden“ Elternteile (im Regelfall der Väter) gestärkt und in den letzten Jahren durch den Obersten Gerichtshof neu augestaltet. Mittlerweile hat sich das sogenannte „Doppelresidenzmodell“ verstärkt etabliert, bei welchem die Kinder bei beiden Elternteilen annähernd gleich „zu Hause sein“ sollen. Der vermeintliche Grundsatz „die Mutter bekommt immer die Kinder“ ist somit jedenfalls überholt.

Wohnen die Eltern nach der Trennung nicht weit voneinander entfernt und haben beide die Möglichkeit, die Kinder auch unter der Woche zu betreuen, so erachten es FamilienpsychologInnen und RichterInnen oft als im Kindeswohl gelegen, dass sie bei beiden Elternteilen aufwachsen. Das Doppelresidenzmodell schlägt sich auch beim Kindesunterhalt nieder: nach dem „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell“ werden die Einkommen beider Elternteile berücksichtigt – betreuen und verdienen die Eltern etwa gleich viel, so fällt im Regelfall kein Geldunterhalt mehr an.

„Eine Haftung meiner Kanzlei für die in diesem Artikel bereitgestellten – wenngleich auch bestmöglich recherchierten – Informationen ist ausgeschlossen, da jeder Fall individuell und aktuell zu beurteilen ist. Gerne besprechen wir Ihre Angelegenheit bei einem persönlichen Beratungstermin über Telefon, Zoom oder in unserer Kanzlei.“