Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 entspricht die gemeinsame Obsorge beider Elternteile auch nach Scheidung oder Trennung (von Lebensgefährten) dem Regelfall und kann sogar gegen den Willen der Eltern gerichtlich angeordnet werden.
Dies hat vor allem den Standpunkt der Väter im Kampf um ihr Recht auf Obsorge gestärkt. Die gemeinsame Obsorge birgt aber auch einige Schwierigkeiten in sich, da grundsätzlich jeder Elternteil alleine Entscheidungen für das Kind treffen kann. Hier gilt es bereits in der Scheidungs-/Trennungssituation einvernehmliche Regelungen und Lösungen zum Wohle des Kindes zu finden. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Familienrecht in Verbindung mit der laufenden Absolvierung psychologischer Coachings unterstütze ich Sie hierbei gerne – von der Erstberatung über die außergerichtliche Begleitung bis zur gerichtlichen Vertretung.
„Eine Haftung meiner Kanzlei für die in diesem Artikel bereitgestellten – wenngleich auch bestmöglich recherchierten – Informationen ist ausgeschlossen, da jeder Fall individuell und aktuell zu beurteilen ist. Gerne besprechen wir Ihre Angelegenheit bei einem persönlichen Beratungstermin über Telefon, Zoom oder in unserer Kanzlei.“