Quelle: Ballkalender Land Kärnten 2016/17, S. 16, 18

„Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten“ sagte einst Johann Wolfgang von Goethe.

Damit dies nicht auf Ihren Ballabend zutrifft, machen wir Sie rechts- und ballfit:

1. Auf der Tanzfläche
Steigt man einen anderen Tänzer – wenn auch nur fahrlässig – auf den Fuß und führt dies zu einer Verletzung, hat man mit Schadenersatzansprüchen (etwa Schmerzengeldforderungen) zu rechnen. Idealerweise hat man hierfür eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

2. Im Ballgetummel
Schüttet man einem anderen Ballbesucher vorsätzlich ein Getränk über das Ballkleid oder den Anzug, sollte man vor strafrechtlichen Konsequenzen einer an der Kleidung entstandenen „Sachbeschädigung“ auf der Hut sein. Selbst wenn dies bloß fahrlässig passiert, ist der Schaden an der Kleidung zu ersetzen. Ist ein unachtsamer Kellner der Übeltäter, kann die Reinigungsrechnung an seinen Dienstgeber übermittelt werden.

3. An der Bar – Zahlen bitte und Zechprellerei
Werden Ballkonsumationen trotz mehrmaliger Aufforderung an den Kellner nicht kassiert, darf das Lokal – entgegen langläufiger Meinung – dennoch nicht einfach verlassen werden, ohne rechtliche Folgen fürchten zu müssen. Daher sollten (nachweislich) Name und Anschrift hinterlassen werden, um dem Geprellten die Möglichkeit zu geben, eine Rechnung zuzustellen – die natürlich beglichen werden muss!

4. Am Heimweg – Für Garderobe keine Haftung?
Bei der Abgabe von Kleidung an den Garderobenbetreiber (meist gegen Erhalt einer Garderobenmarke) entsteht ein Verwahrungsvertrag. Der Verwahrer haftet für einen durch leichte Fahrlässigkeit entstandenen Schaden, nicht jedoch wenn der Schaden durch Zufall eintritt. Ein Haftungsausschluss durch die allseits bekannten Schilder „Für Garderobe keine Haftung“ ist rechtlich irrelevant, da der Garderobenbetreiber dennoch zur Haftung herangezogen werden kann. Keine Haftung besteht, wenn lediglich unbeaufsichtigte Kleiderhacken angeboten werden.

„Eine Haftung meiner Kanzlei für die in diesem Artikel bereitgestellten – wenngleich auch bestmöglich recherchierten – Informationen ist ausgeschlossen, da jeder Fall individuell und aktuell zu beurteilen ist. Gerne besprechen wir Ihre Angelegenheit bei einem persönlichen Beratungstermin über Telefon, Zoom oder in unserer Kanzlei.“