Natürlich heiratet man im Vertrauen darauf, dass die Ehe „bis dass der Tod uns scheidet“ halten wird.

Doch vor allem bei einer unterschiedlichen Einkommens- oder Vermögenssituation der Ehegatten ist es ratsam, rechtliche Vorkehrungen für den Fall der Scheidung zu treffen. Obwohl gesetzliche Regelungen bestehen, können die Güteraufteilung und der Ehegattenunterhalt große Probleme bereiten. Vorbeugend empfiehlt es sich in vielen Fällen, einen Ehevertrag abzuschließen, in welchem vorweg Aufteilungs- und Unterhaltsregelungen hinsichtlich der Ehewohnung, der ehelichen Ersparnisse und des Ehegattenunterhalts getroffen werden können. Auch wenn man schon verheiratet ist oder bereits ein Ehevertrag besteht, kann aufgrund geänderter Lebensumstände (z.B. im Falle der Kinderbetreuung unter Zurückstellung der Erwerbstätigkeit) eine (Neu)Regelung sinnvoll sein.

Als Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Familienrecht unterstütze ich Sie gerne vor, während oder bei Auseinandergehen einer Ehe, potentielle Streitpunkte zu erkennen und für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarungen zu finden.

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