Seit ich einvernehmliche Ehescheidungen durchführe und insbesondere seit ich meine Weiterbildung zur Mediation begonnen habe, erscheine viele Konflikte meiner KlientInnen in eine neuen Licht. Es zeigt sich, dass manche Themen über das Recht kaum lösbar sind, wie etwas familien- und kundschaftsrechtliche Problematiken. Obwohl hierfür rechtliche Grundlagen bestehen, sind Auseinandersetzungen oft nur auf der menschlichen Ebene lösbar – denn was nützt eine gerichtliche Entscheidung z.B. über das Kontaktrecht, wenn sie in der Praxis nicht lesbar ist? Man bedenke dabei, dass manche Verfahren erst nach Jahren abgeschlossen werden, wenn sich die Ausgangssituation längst verändert hat. Die Mediation (lat. Vermittlung) ist laut Wikipedia ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Parteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Natürlich machen auch gerichtliche Verfahren nach wie vor Sinn, z.B. wenn eine Seite zu Mediation nicht bereit ist. Ab 2020 wird es mir möglich sein, neben anwaltlicher Beratung auch Mediationen anzubieten, sodass ja nach Ausgangssituation das passende Verfahren gewählt werden kann.
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