Gibt es überhaupt ein „Rundum-Sorglos-Paket“ bei Rechtsschutzversicherungen?
Viele meiner Klientinnen und Klienten kommen mit der Überzeugung in meine Kanzlei, dass ihre Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten der Rechtsvertretung begleichen wird, weil sie ja das „große“ Rechtsschutzpaket genommen haben. Dies ist leider in einigen Fällen ein Trugschluss.
Es gibt unterschiedliche Bereiche, für die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann und in denen sie sogar sehr sinnvoll ist. So kann man meist zwischen verschiedenen Paketen wählen, wie bspw „Privat“, „Arbeit“, „Verkehr“, „Strafe“, „Eigentum und Wohnen“, „Unfall“, etc.
In der Regel besteht aber nur eingeschränkter bis gar kein Rechtsschutz im Bereich Familienrecht und Erbrecht. Wir, als familienrechtlich spezialisierte Kanzlei, müssen daher unsere Klientinnen und Klienten immer wieder darüber aufklären, dass vor allem familienrechtliche Angelegenheiten in erster Instanz nicht vom Rechtsschutz gedeckt sind.
Meine Erfahrung ist daher, dass man sich gerade kein „Rundum-Sorglos-Paket“ mit dem Gedanken aussuchen soll, dass davon „eh“ alles umfasst sei, sondern sich vielmehr gut überlegen, in welchen konkreten Bereichen für einen persönlich eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.
Natürlich fragen wir aber in jedem Einzelfall gerne bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese die Kosten des jeweiligen Verfahrens übernehmen wird. Häufig werden bspw auch in Bezug auf Familienrecht einfache Beratungspauschalen von den Versicherungen abgedeckt, welche jedoch meist nicht mehr als € 100,– je Beratung betragen.
06.07.2023
Eine Haftung meiner Kanzlei für die in diesem Artikel bereitgestellten – wenngleich auch bestmöglich recherchierten – Informationen ist ausgeschlossen, da jeder Fall individuell zu begutachten und einzuschätzen ist. Gerne besprechen wir Ihre Angelegenheiten bei einem persönlichen Beratungstermin über Telefon, Zoom oder in unserer Kanzlei.