Gerade bei Unternehmern und Selbständigen gestalten sich Scheidungsverfahren oft besonders schwierig und langwierig, wenn keine Vorkehrungen (etwa durch Eheverträge) getroffen wurden. Dies ist etwa der Fall, wenn sich Unternehmen und Ehewohnung auf derselben Liegenschaft befinden und dadurch Privat- und Firmenvermögen vermischen. Bekanntlich fallen Unternehmen zwar nicht in die Aufteilung und genießen rechtlich besonderen Schutz. Die im Firmenvermögen stehende Ehewohnung kann aber trotzdem der Aufteilung unterliegen. Auch Unternehmensbeteiligungen, auf die man keinen entscheidenden Einfluss hat (idR unter 25 Prozent), können unter die ehelichen Ersparnisse und damit im Scheidungsfall durchaus zu 50% an den anderen Ehegatten fallen. Weiters können Schein-Anmeldungen des Ehegatten im Unternehmen zu rechtlichen Schwierigkeiten, etwa beim Unterhaltsanspruch führen. Übernimmt ein Ehepartner das florierende Familienunternehmen, ist zu beachten, dass dieses zwar nicht in die Aufteilung fällt, man aus dem Unternehmen aber möglicherweise ein hohes Einkommen erzielt, das exorbitante Unterhaltszahlungen (33% der Einkommens, wenn der andere Ehegatte kein Einkommen hat) auslösen kann.

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