Das schon in der letzten Ausgabe angesprochene „unterhaltsrechtliche Betreuungsmodell“ trägt mittlerweile der gesellschaftlichen Forderung Rechnung, dass Kinder auch nach einer Scheidung / Trennung von beiden Elternteilen betreut werden. Übernehmen beide Eltern in etwa denselben Betreuungsumfang, so fällt – wenn die Eltern auch annähernd gleich viel verdienen und gleich hohe Ausgaben für die Kinder bestreiten – kein Geldunterhalt mehr an. Verdient ein Elternteil erheblich mehr, ist allenfalls noch ein Restgeldunterhalt an den weniger verdienenden Elternteil zu bezahlen, wobei die Familienbeihilfe auf beide Eltern aufzuteilen ist. Insgesamt bedeutet mehr Betreuung jedenfalls weniger finanzielle Belastung, bedenkt man, dass bei bloß 14-tägiger Betreuung am Wochenende z.B. für zwei Kinder monatliche Unterhaltszahlungen in Höhe von etwa 40% des Nettoeinkommens anfallen können. Es ist dabei nicht nötig, dass die Kinder wochenweise (Mo – So) zwischen den Eltern pendeln, sondern könnte ein Elternteil die Kinder wöchentlich z.B. auch von Mo bis Fr bei sich haben, und der andere von Fr bis Mo; auch die Ferienzeiten sollten in etwa gleichermaßen aufgeteilt werden.

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