Es gibt unterschiedlichste Gründe, warum sich viele Paare nicht dazu entschließen zu heiraten; dies obwohl sie oft schon viele Jahre zusammen sind und gemeinsame Kinder haben. Auch in Lebensgemeinschaften schraubt meist ein Teil – im Regelfall die Frau – den Beruf zurück, um sich um Kindererziehung und Haushaltsführung zu kümmern. Im Gegensatz zum Eherecht ist dieser haushaltsführende Partner (vor allem im Trennungsfall) benachteiligt: er erzielt über viele Jahre kein oder weniger Einkommen als andere, kann sich dadurch schwerer Ersparnisse schaffen und auch nur begrenzt Pensionszeiten erwerben. Auch steht ihm kein Unterhalt oder eine Witwenpension zu. Weiters wird er kaum Ansprüche auf Haus oder Wohnung erheben können, wenn diese/s überwiegend vom voll verdienenden Partner finanziert wurde. Mit einem Partnerschaftsvertrag können sich haushaltsführende Partner individuell ähnliche Rechte wie Ehegatten einräumen lassen – dies erscheint aufgrund der oben dargestellten Nachteile mehr als fair!
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